Niemand muss sich selber belasten!
Beherzigen Sie diesen Grundsatz bitte unbedingt und machen Sie vorerst keine Angaben zur Sache.
Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien bekannt zu geben.
Sie sind weder verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang, zu einem möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum oder zu sonstigen Fragestellungen zu machen.
Hier möchte ich nochmals eindringlich auf die Darstellung des richtigen Verhaltens im Rahmen einer Polizeikontrolle verweisen. Dieses Verhalten gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass Ihnen durch die Polizeibeamten eröffnet wird, dass nunmehr gegen Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens ermittelt wird!
Verweigern Sie daher bitte immer erst einmal die Aussage!
Die Beamten suggerieren zwar gerne, dass Sie nur jetzt die Möglichkeit hätten, Angaben zu machen und evtl. entlastendes Vorbringen zu Protokoll zu geben. Diese Aussage ist jedoch vollständig falsch und soll lediglich die Ermittlungen für die Beamten erleichtern! Ihnen als Beschuldigter steht in jeder Lage des Verfahrens jede Verteidigungsmöglichkeit zu. Wir werden diese zur rechten Zeit zu nutzen wissen und können dann möglicherweise wesentlich besser und effektiver eine Einlassung zur Sache abgeben. Das menschliche Bedürfnis sich zu rechtfertigen und zu reden ist Jedem bekannt – zügeln Sie sich, gerade für einen evtl. deutlich besseren Ausgang des Verfahrens für Sie.
Bitte reden Sie erst mit mir, ehe Sie den Beamten Ihr Herz ausschütten!