Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

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Der Antrag auf Neuerteilung sollte etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, um durch den verwaltungstechnischen Aufwand nach Ende der Sperrzeit nicht noch längere Zeit zu verlieren.
In der Regel wird beim Neuantrag ein aktueller Sehtest verlangt.
Auf die nochmalige Absolvierung der Führerscheinprüfung wird zumeist verzichtet.
Zwingend vorgeschrieben ist diese jedoch, wenn seit der (vorläufigen) Entziehung mehr als zwei Jahre vergangen sind.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann vor Erteilung der neuen Fahrerlaubnis dann eine MPU verlangen, wenn Bedenken gegen die Fahreignung des Antragstellers bestehen.
Solche können aus unterschiedlichen Gründen bestehen und sind von der Behörde darzulegen.

Sie werden in einem solchen Fall zur Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens aufgefordert. Anderenfalls wird Ihnen die beantragte Fahrerlaubnis nicht erteilt werden.
Hier erweist es sich als sinnvoll, den Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde zu suchen, um evtl. die Vorlage einer MPU durch andere geeignete Maßnahmen abwenden zu können.

Gerne bin ich Ihnen bei der Stellung des Antrags, bei Fragen zur MPU oder bei der Vorbereitung des Antrags behilflich.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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