Rechtskräftige Entscheidungen der Behörde oder des Gerichts werden dem Kraftfahrtbundesamt mitgeteilt. Die Taten – sofern sie punktebewährt sind – werden je nach Art und Schwere des Verstoßes mit einem bis zu sieben Punkten bewertet.
Bei Straftaten werden zwischen fünf und sieben Punkte eingetragen, Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis zu vier Punkten bewertet.