Wie soeben bereits angesprochen, gibt es verschiedene Arten von Atemalkoholtests.
Der zumeist verwendeten Alcomat – ein kleines leicht zu bedienendes Handgerät – kommt insbesondere direkt vor Ort etwa bei einer Polizeikontrolle oder bei der Unfallaufnahme zum Einsatz.
Das Gerät dient in erster Linie dazu, festzustellen, ob der Betroffene überhaupt Alkohol konsumiert hat.
Eine zuverlässige und gerichtsverwertbare Messung kann mit diesem Gerät jedoch nicht durchgeführt werden.
Das einzige Atemalkoholgerät, das seitens der Rechtsprechung als gerichtsfest angesehen wird, ist das so genannte Evidential 7110 der Firma Dräger.
In der Umgangssprache wird daher zumeist vom so genannten Dräger-Test gesprochen.
Atemalkoholmessungen, die mit diesem Gerät angefertigt wurden, werden heutzutage als gerichtsfest angesehen. Dies bedeutet, dass eine solche Messung vor Gericht als Nachweis des Alkoholisierungsgrades verwertet werden darf.
Da auch heute noch darüber debattiert wird, ob die – auch gerichtsfest gemessene – Atemalkoholkonzentration überhaupt mit der Blutalkoholkonzentration vergleichbar ist, ist für einen definitiven Nachweis die Auswertung einer Blutprobe unerlässlich.
Allein die Feststellung des Blutalkoholwerts lässt keine Zweifel an der tatsächlichen Konzentration zu.
Insofern verweise ich auf die Ausführungen im Rahmen des Punktes Polizeikontrolle.