Gesetzlich geregelt sind viele verschiedene körperliche und geistige Erkrankungen, die mit entsprechender Ausprägung zur Ungeeignetheit führen können.
Sofern solche Erkrankungen festgestellt werden, wird die MPU angeordnet.
Weiterhin wird bei entsprechendem Konsum von Alkohol und Drogen zwingend die MPU angeordnet – siehe hierzu die weitere Ausführungen unter dem Punkt „Alkohol und Drogen“, Unterpunkt „MPU“.
Weiterhin kann bei Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe oder bei Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von 18 Punkten und der sich anschließenden Neubeantragung die MPU angeordnet werden.