Anwaltstätigkeit – Rotlichtverstoß
Entscheidend für ein erfolgreiches Tätigwerden ist oft die rechtzeitige Beauftragung. Je früher wir gemeinsam das Ziel unserer Verteidigung festlegen, umso besser wird dieses auch erreichbar sein.
Die optimale Beauftragung beginnt bereits nach Erhalt des Anhörungsbogens. Sollten Sie in dem Anhörungsbogen als Betroffener bezeichnet worden seien, so kann ich Ihnen sowie Ihren Angehörigen und Arbeitskollegen bereits zu diesem Zeitpunkt wichtige Informationen über Ihr Verhalten gegenüber Polizeibeamten geben. Möglicherweise kann bereits durch das richtige Verhalten vor Erlass des Bußgeldbescheides verhindert werden, dass ein solcher innerhalb der Verjährungsfrist gegen Sie ergeht.
Sollte dennoch rechtzeitig ein solcher gegen Sie erlassen werden, so werde ich mich unverzüglich für Sie unter Vollmachtvorlage legitimieren und die Akteneinsicht beantragen.
Wie in jedem Bußgeldverfahren werde ich nach erhaltener Akteneinsicht die Formalitäten überprüfen. Dazu gehören neben möglicher Verfahrenshindernisse, wie etwa Verjährungsfragen, auch die Vorlage des notwendigen Akteninhaltes.
Im Anschluss daran werden wir in gemeinsamer Abstimmung die Verteidigungsstrategie in Ihrer Angelegenheit erarbeiten.
Hierzu kann vom Bestreiten der Fahrereigenschaft, über die gutachterliche Überprüfung der Messung bis hin zum Vortrag Ihre persönlichen und beruflichen Verhältnisse betreffend, alles in Erwägung gezogen werden.
Ich werde Sie über mögliche Erfolgsaussichten beraten und sodann mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen.