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Sachverständigengutachten – Geschwindigkeitsübertretung

Wie unter dem Punkt Beweisfotos bereits angesprochen, kommt zur Verteidigung nicht nur die Einholung eines forensischen oder auch morphologisches Sachverständigengutachten in Frage, mit dessen Hilfe die Fahrereigenschaft im Hinblick auf den Vergleich des Betroffenen mit dem gefertigten Beweisfoto überprüft wird.
Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Messung selber durch ein Sachverständigengutachten überprüfen zu lassen.

Hierbei wird insbesondere überprüft, ob der Messvorgang fehlerfrei stattgefunden hat. Der Sachverständige prüft anhand der Fotos und des Messprotokolls den Winkel der aufgestellten Anlage, ob Testfotos vorliegen und entsprechend den Herstellerangaben gefertigt wurden, ob Abstände korrekt eingehalten wurden, ob die Auswertung der Messung ordnungsgemäß stattgefunden hat und sämtliche weitere in Betracht kommende Fehlerquellen, die der Sachverständige aufgrund seiner Kompetenz auf diesem Fachgebiet überprüfen kann.

Da die Einholung eines solchen Sachverständigengutachtens mit hohen Kosten verbunden ist, kläre ich stets im Vorfeld ab, ob diese Kosten durch Ihren Rechtsschutzversicherer übernommen werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, so werden wir miteinander sowohl die im Raum stehenden Kosten, die Erfolgsaussichten in der Sache sowie die Angemessenheit eines Gutachtens im Hinblick auf den finanziellen Aufwand abwägen.

Immer wieder kommt es in meiner täglichen Praxis vor, dass anhand eines in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens oder eines direkt vor Gericht erstatteten Gutachtens Messfehler festgestellt werden, die schließlich zur Unverwertbarkeit der Messung, oder zumindest zum Erlass des Fahrverbots führen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

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